Burg

 

Tips zum Tragen des Schutzhelms

(Februar 2019)

Ein Helm kann im Fall eines Falles nur dann „ganze Arbeit leisten“, wenn er auch sachgemäß verschlossen ist. Doch wie ernst bzw. wie genau nehmen Motorradfahrer die Betätigung des Verschlusses? Der Großteil der Motorrad- und Rollerfahrenden in Deutschland verhält sich hier mittlerweile vorbildlich, wie jüngste Zahlen aus der Unfalldatenbank GIDAS belegen.
So eng der Helm auch sitzen mag, ein verschlossener Kinnriemen ist unverzichtbar, wenn es darauf ankommt, den Helm im Ernstfall auf dem Kopf zu behalten. Während der Kinnriemen mit „Doppel-D-Ring-Verschluss“ bei jeder Nutzung durch das Festzurren optimal angepasst wird, sollte der stramme Sitz bei anderen Verschlusstypen regelmäßig kontrolliert und ggf. nachgestellt werden.

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"Section-Control" geht in Betrieb

(Dezember 2018)

Überwacht wird ein 2,2 Kilometer langer Abschnitt der Bundesstraße 6 bei Laatzen, den täglich ca. 15.000 Fahrzeuge passieren.
Das erste Streckenradar zur Kontrolle des Tempolimits wurde bei Hannover in Betrieb genommen. Überwacht wird ein 2,2 Kilometer langer Abschnitt der Bundesstraße 6 bei Laatzen. 
Die Erprobungsphase läuft bis Juni 2020, Bußgelder drohen ab Mitte Januar 2019.
Beim Einfahren und Verlassen des kontrollierten Abschnitts werden die Fahrzeuge erfasst und die Durchschnittsgeschwindigkeit  ermittelt. Wer zu schnell fährt, dem droht ein Bußgeld. 
Man behauptet, dass die Abschnittskontrolle für die Verkehrsteilnehmer eine "gerechtere Messmethode" darstellt, da die Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und "nur" die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird
 

Motorradfahren als Anti-Aging-Mittel


"Wichtig ist, sich körperlich fit zu halten und auf seine Gesundheit zu achten. Wer dies beachtet und auch maßvoll trainiert, kann bis ins hohe Alter Motorrad fahren", erklärt Dr. Christoph Scholl, Rennarzt und Organisator des ADAC Rennstreckentrainings, in einem Interview. (Quelle ADAC)

 

Urteil: Kommune haftet nach Motorradsturz


Ein Motorradfahrer stürzt auf regennasser Fahrbahn. Nach einem Urteil des OLG Hamm muss die zuständige Kommune Schadenersatz leisten, weil die mangelnde Griffigkeit des Straßenbelags bekannt war und trotzdem keine Maßnahmen ergriffen wurden.  (Quelle ADAC)

 

Fahrtenbuchauflage in der Regel nur für das Motorrad, mit dem zu schnell gefahren wurde

VG NEUSTADT vom 5.11.2015, 3 L 967/15/NW

Lässt sich nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorrad der Fahrer trotz angemessenen Ermittlungsaufwandes der Behörden nicht ermitteln, verhängen die Straßenverkehrsbehörden gerne eine Fahrtenbuchauflage.

Eine solche Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bezüglich des Betroffenen ist rechtlich zulässig, nicht jedoch bezüglich weiterer Fahrzeuge des Halters. (Quelle ADAC)

 

ABS für Motorräder


Ab 01. Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder entweder mit einem ABS oder einem Kombi-Bremssystem ausgerüstet sein. Betroffen von dieser Neuregelung sind Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Diese Vorschrift gilt ab 01. Januar 2017 auch für Motorräder, die zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden. Es besteht keine Nachrüstpflicht für bereits zugelassene Motorräder (Quelle ADAC)

 

Neue Abgasvorschriften

Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Ab dem 01.01.2017 gilt diese Norm auch für ältere Zweiräder, wenn Sie zu diesem Termin erstmalig zugelassen werden.Eine Ausnahme gilt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm. Diese Fahrzeuge müssen die Norm Euro 4 bei einer Typgenehmigung ab 01.01.2017 erreichen. Bei einer Erstzulassung ab 01.01.2018 gilt die Norm Euro 4 auch für ältere Kleinkrafträder (Quelle ADAC)